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Finanzlexikon: vw-gesetz

vw-gesetz

Das VW-Gesetz trat am 21. Juli 1960 in Kraft, als die Volkswagenwerk GmbH privatisiert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Das Ziel der öffentlichen Hand war damals, Einfluss auf den Autobauer zu behalten.

Das Wichtigste dabei ist die Vorschrift in § 2, nach der kein Aktionär mehr als 20 % der Stimmrechte ausüben kann, auch wenn er mehr Anteile besitzt. So können Entscheidungen zu möglichen Übernahmen oder eine Verlagerung des Firmensitzes blockiert werden. Außerdem wird der Konzern für eine Übernahme uninteressant, weil kein Aktionär - selbst wenn er sich eine Mehrheit zusammenkaufen würde - automatisch seinen unternehmerischen Willen durch eine ihm genehme Besetzung des Aufsichtsrats durchsetzen könnte.

Das Gesetz gibt faktisch dem Land Niedersachsen als größtem Einzelaktionär überproportionalen Einfluss. Das Land ist mit 18,64 % an VW beteiligt und hält 18,2 % der Stimmrechte. Zudem entsendet Niedersachsen zwei Aufsichtsratsmitglieder. Dies sind Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) und Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP). Aufsichtsratsvorsitzender ist Ferdinand Piëch.

Die EU-Kommission hat Deutschland Ende März 2004 ultimativ zur Änderung des VW-Gesetzes bis Ende Mai 2004 aufgefordert. Der zuständige Kommissar Frits Bolkestein sieht in dem VW-Gesetz, das eine feindliche Übernahme des Wolfsburger Autokonzerns verhindern soll, einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr in der Europäischen Union.

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